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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

1.1 Lieferungen und Leistungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die den Softwareprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller sind Bestandteil der Überlassungsbedingungen des Verkäufers.

1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit.

  1. Lieferungen und Leistungen

2.1 Angebote des Verkäufers sind unverbindlich.


2.2 Der Verkäufer behält sich ausdrücklich das Recht zu Teillieferungen und -leistungen und deren Inrechnungstellung vor, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar ist.


2.3 Liefertermine oder Lieferfristen sind unverbindlich, soweit der Verkäufer sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt hat.

  1. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit Auslieferung der Liefergegenstände an den Transporteur auf den Käufern über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen, z. B. Versendung und Installation, übernommen hat. 

  1. Preise, Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die Preise gemäß Vereinbarung im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Sitz des Verkäufers. Zu den Preisen kommen die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und anderweitige länderspezifische Abgaben bei Auslandslieferung, sowie Verpackungs- und Transportkosten und Kosten der Transportversicherungen hinzu.


4.2 In Geräte- und Softwarepreisen sind Vergütungen für Datenträger, Betriebsmittel, Zubehör, Installation, Einweisung, Schulung und Reisekosten nebst Wegezeiten nicht enthalten und werden gesondert berechnet.


4.3 Die Laufzeit der Support- und Wartungsverträge verlängert sich kostenpflichtig automatisch  um ein Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf gekündigt werden.


4.4 Die Rechnungen des Verkäufers sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Ausstellung ohne Abzug zu zahlen. Teilleistungen werden nach ihrer Ablieferung in Rechnung gestellt.


4.5 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Preise entsprechend zu erhöhen, wenn sich nach Abschluss des Vertrages Preise insbesondere infolge von Preiserhöhungen der Vorlieferanten oder Wechselkursschwankungen erhöhen.


4.6 Ist der Käufer Unternehmer, kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
 

  1. Eigentumsvorbehalt

5.1. Alle gelieferten Waren aus dem Kaufvertrag bleiben bis zum Ausgleich der vom Verkäufer, aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen, Eigentum des Verkäufers. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen, noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.


5.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer dazu berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Besteller ist dann zur Herausgabe des Kaufvertragsgegenstandes verpflichtet.


5.3. Ist der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, so bleiben alle gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
 

  1. Mängel der Liefergegenstände

6.1 Nimmt der Käufer einen mangelhaften Liefergegenstand an, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm die Mängelansprüche nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Annahme des Liefergegenstandes vorbehält.


6.2 Hat der Verkäufer einen anderen als den vereinbarten Liefergegenstand bzw. eine geringere als die vereinbarte Menge geliefert, hat der Käufer dies unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen.


6.3 Für den Fall, dass der Käufer Unternehmer ist, gilt:


6.3.1 Mängelansprüche verjähren in 1 Jahr ab Ablieferung des Liefergegenstandes


6.3.2 Der Verkäufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern.


6.3.3 Die Regelungen unter Nr.6.3.1 und 6.3.2 kommen nicht zur Anwendung, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.


6.4 Im Fall eines Schadensersatzanspruchs gilt, auch wenn der Käufer Verbraucher ist, die Bestimmung unter Nr. 7.

  1. Haftung, Aufwendungsersatz

7.1 Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalspflichten) und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.


7.2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.


7.3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. 


7.4. Bei Rückzug der Beauftragung durch den Auftraggeber im Vorfeld des bereits vereinbarten Termins ist an den Auftragnehmer folgender Schadensersatz durch den Auftraggeber zu entrichten:
– bis einschließlich sieben Werktage vor dem vereinbarten Termin: 50% der Auftragssumme
– bis einschließlich drei Werktage vor dem vereinbarten Termin: 90% der Auftragssumme
– bis einschließlich einem Werktag vor dem vereinbarten Termin: 100% der Auftragssumme

  1. Ausfuhrgenehmigungen

Die Ausfuhr der Liefergegenstände und des technischen Know-How kann in- und ausländischen, insbesondere US-amerikanischen, Ausfuhrkontrollbestimmungen unterliegen. Der Käufer verpflichtet sich, alle einschlägigen Ausfuhrkontrollbestimmungen zu beachten und diese Verpflichtung einem eventuellen Abnehmer gleichfalls aufzuerlegen.

  1. Allgemeine Bestimmungen

9.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformbestimmung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.


9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Osnabrück; soweit der Käufer Kaufmann ist.


9.3 Die Vertragsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UNCITRAL-Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge vom 11. April 1980 und die Anwendung des deutschen Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.


9.4 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.


9.5 Der Erfüllungsort für Zahlungen des Käufers ist Georgsmarienhütte.


9.6 Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so sind die nach diesen Bedingungen einem Kaufmann gegenüber anzuwendenden Bestimmungen gleichfalls anzuwenden.


9.7 Der Käufer willigt hiermit ein, dass im Rahmen der Vertrags- und Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes vom Verkäufer gespeichert und verarbeitet werden,


Allgemeine Geschäftsbedingungen der K-West  GmbH (Fassung vom 01.04.2014)